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Datenschutz: 3 Beispiele, warum Contact Tracing sicherer ist als sein Ruf

Geht es um stra­te­gi­sche Kon­takt­er­fol­gung (Con­ta­ct Tra­cing), führt kein Weg um eine Dis­kus­si­on zum The­ma Daten­schutz vor­bei. Drei Vor­ur­tei­le fal­len dabei beson­ders häu­fig. Wir klä­ren auf.

ChicagoOkt. 06, 2020

Das The­ma Con­ta­ct Tra­cing, oder auch Kon­takt- oder Infek­ti­ons­ket­ten­ver­fol­gung, kommt sel­ten ohne einer Dis­kus­si­on über Daten­schutz aus. Zurecht, wie man ergän­zen muss.

Aller­dings gibt es durch­aus wich­ti­ge Beden­ken bzw. Fra­gen, die sich klar und ein­fach aus der Welt schaf­fen lassen: 

1
Beein­träch­tigt Con­ta­ct Tra­cing die Pri­vat­sphä­re?
Ziel des Con­ta­ct Tra­cings ist es aus­schließ­lich, Per­so­nen dar­über zu infor­mie­ren, ob sie einen infek­ti­ons­kri­ti­schen Kon­takt zu einer mit dem Coro­na­vi­rus infi­zier­ten Per­son hat­ten und falls ja, die Infek­ti­ons­ket­te zu unter­bre­chen.

Tech­ni­sche Lösun­gen wie etwa unser KIN­EXON Safe­Zo­ne fol­gen dem Prin­zip des frei­wil­li­gen Con­ta­ct Tra­cings. Das bedeu­tet: Nut­zer wer­den nicht in ihren Per­sön­lich­keits­rech­ten ein­ge­schränkt, erhal­ten aber die Mög­lich­keit, im Fal­le einer Risi­ko-Begeg­nung, die­se auf­klä­ren zu las­sen. Auch ein Wider­spruch ist mög­lich.

Auch mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) sind Tra­cing-Lösun­gen kon­form, da Arbeit­ge­ber Mit­ar­bei­ter­da­ten nur dann ver­ar­bei­ten dür­fen, nach­dem Mit­ar­bei­ter vor­her ihre zweck­ge­bun­de­ne Zusa­ge erteilt hat­ten.

2
Wer­den Per­so­nen beim digi­ta­len Rück­ver­fol­gen von Kon­tak­ten getrackt?
Nein. Wäh­rend beim Tracking Stand­ort­da­ten von Nut­zern erho­ben wer­den, wer­den beim Con­ta­ct Tra­cing nur Kon­tak­te erfasst, die einen defi­nier­ten Abstand unter­schrei­ten.

Mit der bei Busi­ness-Lösun­gen bewähr­ten UWB-Tech­no­lo­gie wäre eine Erfas­sung von Stand­ort­da­ten nur mit einem so genann­ten Anker­netz­werk“ mög­lich. Da die­ses jedoch nicht Bestand­teil der Con­ta­ct Tra­cing Pro­duk­te ist, ist ein Tracking von Per­so­nen­be­we­gun­gen tech­nisch nicht mög­lich.

3
Dient Tech­no­lo­gie zur Kon­takt­ver­fol­gung dem Daten­sam­meln?

Nein. Spe­zia­li­sier­te Digi­tal-Tech­no­lo­gien zum Con­ta­ct Tra­cing sind nach den Prin­zi­pen Pri­va­cy by Design“ (Daten­schutz wird bereits bei der Erar­bei­tung eines Daten­ver­ar­bei­tungs­vor­gangs berück­sich­tigt und nicht erst nach Abschluss der Ent­wick­lung) und Pri­va­cy by Default“ (Werks­ein­stel­lun­gen einer Ent­wick­lung sind in der Grund­ein­stel­lung auf den strengst­mög­li­chen Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Nut­zer­da­ten vor­ein­ge­stellt) ent­wi­ckelt.

Das bedeu­tet zum einen, dass grund­sätz­lich nur jene Daten erho­ben wer­den, die zum Zweck der Kon­takt­er­fas­sung und ‑bewer­tung unab­ding­bar sind. Zum ande­ren wird sicher­ge­stellt, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erst dann ver­ar­bei­tet wer­den, wenn Per­so­nen zu ihrem Schutz und dem ihrer Mit­men­schen infor­miert wer­den müssen.

Daten­schutz ist wich­tig, lücken­lo­se Kon­takt­ver­fol­gung eben­so

Vor allem in Innen­räu­men, wo die Gefahr beson­ders hoch ist, sich am hoch­in­fek­tiö­sen Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 anzu­ste­cken, bie­tet digi­ta­le Kon­takt­ver­fol­gung ver­läss­li­che Aus­kunft dar­über, ob sich wei­te­re Per­so­nen bei einem Infi­zier­ten ange­steckt haben könn­ten und ob und wer getes­tet und in Qua­ran­tä­ne geschickt wer­den soll­te.

Doch auch wäh­rend einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on wie der andau­ern­den Coro­na­kri­se müs­sen die Prin­zi­pi­en Pri­va­cy by Design“ und Pri­va­cy by Default“ und damit best­mög­li­cher Daten­schutz gewähr­leis­tet wer­den.

Unser Rat: Cus­to­miz­a­ti­on is key

Digi­ta­le Lösun­gen zur Kon­takt­ver­fol­gung ermög­li­chen es, selbst in kom­ple­xen Räu­men stö­rungs­frei und zen­ti­me­ter­ge­nau das Infek­ti­ons­ri­si­ko jedes ein­zel­nen Per­so­nen­kon­takts zu bewer­ten. Denn neben dem Abstand kön­nen auch Kon­takt­dau­er, Aus­rich­tung der Per­so­nen zuein­an­der und wei­te­re getrof­fe­ne Schutz­maß­nah­men wie etwa Trenn­schei­ben oder Mas­ken o.ä. berück­sich­tigt werden.

Fak­to­ren wie die­se sind von Umge­bung zu Umge­bung unter­schied­lich. Es ist daher rat­sam, vor Imple­men­tie­rung alle wahr­lich zweck­ori­en­tier­ten und damit rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zu bestim­men. Eine enge Abstim­mung mit Mit­ar­bei­tern bzw. Betriebs­rat stellt zudem sicher, dass der Schutz der Per­so­nen­da­ten dabei nicht ver­wäs­sert wird.

Auf die­se Wei­se blei­ben Unter­neh­men auch bei einem Infek­ti­ons­fall hand­lungs­fä­hig, schüt­zen ihre Abläu­fe und gewäh­ren zeit­gleich Mit­ar­bei­tern best­mög­li­chen Schutz — sowohl hin­sicht­lich Gesund­heit als auch Datenschutz.


Con­ta­ct Tra­cing digitalisieren

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