Datenschutz: 3 Beispiele, warum Contact Tracing sicherer ist als sein Ruf
Geht es um strategische Kontakterfolgung (Contact Tracing), führt kein Weg um eine Diskussion zum Thema Datenschutz vorbei. Drei Vorurteile fallen dabei besonders häufig. Wir klären auf.
Das Thema Contact Tracing, oder auch Kontakt- oder Infektionskettenverfolgung, kommt selten ohne einer Diskussion über Datenschutz aus. Zurecht, wie man ergänzen muss.
Allerdings gibt es durchaus wichtige Bedenken bzw. Fragen, die sich klar und einfach aus der Welt schaffen lassen:
1
Beeinträchtigt Contact Tracing die Privatsphäre?
Ziel des Contact Tracings ist es ausschließlich, Personen darüber zu informieren, ob sie einen infektionskritischen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und falls ja, die Infektionskette zu unterbrechen.
Technische Lösungen wie etwa unser KINEXON SafeZone folgen dem Prinzip des freiwilligen Contact Tracings. Das bedeutet: Nutzer werden nicht in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt, erhalten aber die Möglichkeit, im Falle einer Risiko-Begegnung, diese aufklären zu lassen. Auch ein Widerspruch ist möglich.
Auch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Tracing-Lösungen konform, da Arbeitgeber Mitarbeiterdaten nur dann verarbeiten dürfen, nachdem Mitarbeiter vorher ihre zweckgebundene Zusage erteilt hatten.
2
Werden Personen beim digitalen Rückverfolgen von Kontakten getrackt?
Nein. Während beim Tracking Standortdaten von Nutzern erhoben werden, werden beim Contact Tracing nur Kontakte erfasst, die einen definierten Abstand unterschreiten.
Mit der bei Business-Lösungen bewährten UWB-Technologie wäre eine Erfassung von Standortdaten nur mit einem so genannten „Ankernetzwerk“ möglich. Da dieses jedoch nicht Bestandteil der Contact Tracing Produkte ist, ist ein Tracking von Personenbewegungen technisch nicht möglich.
3
Dient Technologie zur Kontaktverfolgung dem Datensammeln?
Nein. Spezialisierte Digital-Technologien zum Contact Tracing sind nach den Prinzipen „Privacy by Design“ (Datenschutz wird bereits bei der Erarbeitung eines Datenverarbeitungsvorgangs berücksichtigt und nicht erst nach Abschluss der Entwicklung) und „Privacy by Default“ (Werkseinstellungen einer Entwicklung sind in der Grundeinstellung auf den strengstmöglichen Schutz personenbezogener Nutzerdaten voreingestellt) entwickelt.
Das bedeutet zum einen, dass grundsätzlich nur jene Daten erhoben werden, die zum Zweck der Kontakterfassung und ‑bewertung unabdingbar sind. Zum anderen wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten erst dann verarbeitet werden, wenn Personen zu ihrem Schutz und dem ihrer Mitmenschen informiert werden müssen.
Datenschutz ist wichtig, lückenlose Kontaktverfolgung ebenso
Vor allem in Innenräumen, wo die Gefahr besonders hoch ist, sich am hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV‑2 anzustecken, bietet digitale Kontaktverfolgung verlässliche Auskunft darüber, ob sich weitere Personen bei einem Infizierten angesteckt haben könnten und ob und wer getestet und in Quarantäne geschickt werden sollte.
Doch auch während einer Ausnahmesituation wie der andauernden Coronakrise müssen die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ und damit bestmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.
Unser Rat: Customization is key
Digitale Lösungen zur Kontaktverfolgung ermöglichen es, selbst in komplexen Räumen störungsfrei und zentimetergenau das Infektionsrisiko jedes einzelnen Personenkontakts zu bewerten. Denn neben dem Abstand können auch Kontaktdauer, Ausrichtung der Personen zueinander und weitere getroffene Schutzmaßnahmen wie etwa Trennscheiben oder Masken o.ä. berücksichtigt werden.
Faktoren wie diese sind von Umgebung zu Umgebung unterschiedlich. Es ist daher ratsam, vor Implementierung alle wahrlich zweckorientierten und damit relevanten Informationen zu bestimmen. Eine enge Abstimmung mit Mitarbeitern bzw. Betriebsrat stellt zudem sicher, dass der Schutz der Personendaten dabei nicht verwässert wird.
Auf diese Weise bleiben Unternehmen auch bei einem Infektionsfall handlungsfähig, schützen ihre Abläufe und gewähren zeitgleich Mitarbeitern bestmöglichen Schutz — sowohl hinsichtlich Gesundheit als auch Datenschutz.